Unfallwagen Ankauf mit jahrelanger Erfahrung!


Wir bezahlen Höchstpreise für Gebraucht-Fahrzeuge, Unfallwagen und Fahrzeuge mit hoher Kilometerlaufleistung!

Verkaufen Sie Ihren Unfallwagen im Raum Frankfurt/FFM nicht ohne ein Angebot von uns! Cash4Crash Unfallwagen-Ankauf - wir kaufen zu Höchstpreisen - Unfallwagen-Ankauf rund um Frankfurt am Main - FFM.

Unfallwagen-Ankauf zu besten Preisen!

Fordern Sie ihr kostenloses Unfallwagen-Angebot an!

Unfallwagen  Unfallwagen-Ankauf  Unfallwagen Frankfurt 

News und Gesetze rund um Unfallwagen Handel:


Unfallwagen-Verkauf mit Gutachten ohne Rücksprache mit der eigenen Versicherung möglich!

Unfallwagen können ohne Rückfrage der Versicherung des KFZ-Halters verkauft werden!
Sobald ein Sachverständigen-Gutachten zur Unfall Schadenshöhe vorliegt, darf der ermittelte Restwert zu Grunde gelegt, und das Unfall-Fahrzeug zu diesem Preis verkauft werden.

LG Köln

Az.: 19 S 166/02

Urteil vom 15.01.2003

Unfallwagen Handel  Verkauf Unfallwagen + Gebrauchtfahrzeuge 


Rechte von Unfallwagen/Gebrauchtwagen-Käufern gestärkt!

Ein Gebraucht-Wagen-Verkäufer muss sämtliche Schäden am zu verkaufenden Fahrzeug wahrheitsgemäß offen legen.
In zweiter Instanz gab das Oberlandesgericht Coburg (Az: 6 U 14/03) einem Kläger Recht, der an seinem privat erworbenen Gebraucht-Wagen im nachhinein Schäden entdeckte und den Kaufpreis zurückverlangte. Die Verkäuferin hatte das Auto als "Unfallwagen mit Frontschaden" verkauft. Nach Vertragsabschluss und Übernahme des Fahrzeuges bemerkte der Käufer weitere Schäden am Heck und an beiden Seitenteilen, die ihre Ursache in einem Unfall hatten.

Laut dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandgericht Coburg hat der Unfallwagen-Käufer aufgrund des nachträglichen Nachweises ein Anrecht auf die Rückerstattung des Kaufpreises. Der Kaufvertrag wäre selbst dann ungültig, wenn der Unfallwagen Verkäufer von den Schäden nichts gewusst hätte.

Cash4Crash Unfallwagen Unfallwagen FFM


Übererlös aus Unfallwagen Verkauf?

BGH Aktenzeichen VI ZR 142/91
Urteil vom 21.01.1992

Kernpunkte:
§ 249 II 1 BGB - Grundsatz der subjektbezogenen Schadensbetrachtung
Unfallwagen Restwert aufgrund Gutachten


Fundstelle NJW 1992 - 903

 

Unfallwagen  Unfallwagen-Ankauf 

Hilfreiche Links für die Region Frankfurt - Informationen zu Reifen und Kfz-Hersteller Adressen fast aller in Deutschland vertretenen Automarken.

www.unfallwagen-a-frankfurt.de
www.unfallauto-a-frankfurt.de
www.unfallfahrzeug-a-frankfurt.de

 

Mailkontakt
Unfallwagen-Ankauf
Unfallwagen-Kontakt
+49 (0)177-4050635

 


 

Falschparker muss Abschleppwagen generell bezahlen

Herr A hat Unterlagen vergessen. Auf halbem Weg in die Firma wendet er und fährt noch einmal nach Hause. Da vor seinem Hochhaus gerade kein Parkplatz mehr frei ist, stellt er sein Auto neben das Gebäude ins absolute Halteverbot.

Herr A springt raus und läuft in seine Wohnung. Dort klingelt das Telefon, Herr A wird aufgehalten. Als er eine halbe Stunde später wieder herunterkommt, steht die Polizei neben seinem Auto und hat auch schon einen Abschleppwagen bestellt.

Herr A will sein Auto noch schnell wegfahren und die Situation bereinigen. Doch die Beamten erreichen den Abschleppdienst nicht mehr - der Wagen kommt und für Bernd danach eine dicke Rechnung. Er weigert sich zu zahlen. Begründung: Das Abschleppen war doch gar nicht mehr notwendig. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg urteilte:

Einem Falschparker können die Abschleppkosten auch dann in Rechnung gestellt werden, wenn er sein Auto noch vor Eintreffen des Abschleppwagens selbst wegfährt. Dies gilt für den Fall, dass die Polizei den bereits erteilten Auftrag nicht mehr stornieren kann. Der Verursacher muss grundsätzlich für alle Kosten aufkommen, die durch sein polizeiwidriges Verhalten anfallen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Az.: 1 S 1531/01


Ihr Kontakt zu uns
Unfallwagen-Ankauf - wir suchen ständig KFZ mit hoher Kilometerlaufleistung, Firmenfahrzeuge, Unfallwagen sowie Gebrauchtfahrzeuge.

cash4crash, Am Hetgesborn 26, D-35510 Butzbach / Mail:info@cash4crash.de
Unfallwagen Tipps und News
Verbringung zur Begutachtung
Abrechnung auf Gutachterbasis
Überlassung von Fahrzeugen
Nutzungsausfallentschädigung
Schadenersatz bei Nicht-Reparatur
SMS am Lenkrad
Haftung bei Auffahrunfall
Abschleppkosten für Falschparker
Linksabbieger Teilschuld
Durchfahren überfluteter Straßen
Ersatzschlüssel im Handschuhfach
Gemeinden müssen Straßenbäume pflegen
Polizei konfisziert Radarwarner
Rotlicht Verstoß
Aktuelles zur Umsatzsteuer
Nutzungsausfall
 
 
Unfallwagen Startseite