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Unfallwagen können ohne Rückfrage der Versicherung
des KFZ-Halters verkauft werden!
Sobald ein Sachverständigen-Gutachten zur Unfall Schadenshöhe vorliegt,
darf der ermittelte Restwert zu Grunde gelegt, und das Unfall-Fahrzeug zu
diesem Preis verkauft werden.
LG Köln
Az.: 19 S 166/02
Urteil vom 15.01.2003
Unfallwagen Handel Verkauf Unfallwagen + Gebrauchtfahrzeuge
Ein Gebraucht-Wagen-Verkäufer muss sämtliche Schäden
am zu verkaufenden Fahrzeug wahrheitsgemäß offen legen.
In zweiter Instanz gab das Oberlandesgericht
Coburg (Az: 6 U 14/03) einem Kläger Recht, der an
seinem privat erworbenen Gebraucht-Wagen im nachhinein Schäden entdeckte
und den Kaufpreis zurückverlangte. Die Verkäuferin hatte das Auto
als "Unfallwagen mit Frontschaden" verkauft. Nach Vertragsabschluss
und Übernahme des Fahrzeuges bemerkte der Käufer weitere Schäden
am Heck und an beiden Seitenteilen, die ihre Ursache in einem Unfall hatten.
Laut dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandgericht Coburg hat der Unfallwagen-Käufer aufgrund des nachträglichen Nachweises ein Anrecht auf die Rückerstattung des Kaufpreises. Der Kaufvertrag wäre selbst dann ungültig, wenn der Unfallwagen Verkäufer von den Schäden nichts gewusst hätte.
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BGH Aktenzeichen VI ZR 142/91
Urteil vom 21.01.1992
Kernpunkte:
§ 249 II 1 BGB - Grundsatz der subjektbezogenen Schadensbetrachtung
Unfallwagen Restwert aufgrund Gutachten
Fundstelle NJW 1992 - 903
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Ersatzschlüssel im Handschuhfach grob fahrlässig?
Herr Meier hatte sich für den Kurzurlaub ein Wohnmobil gemietet. Ihm wurden Papiere und Ersatzschlüssel übergeben, zuversichtlich ging er auf Tour. Nach einem Zwischenstopp in einer Gaststätte traute er seinen Augen nicht: Der Caravan war weg.
Mit Schrecken fiel ihm ein, dass er den Ersatzschlüssel im Handschuhfach gelassen hatte. Immerhin: Er hatte es verschlossen. Dennoch verlangte die Versicherung, er solle das Gefährt bezahlen. Den Fall entschied das Oberlandesgericht Koblenz:
Zwar kann ein versierter Dieb ein Handschuhfach ohne große Probleme aufbrechen, er muss dafür aber einige Energie und Zeit aufwenden. Deshalb ist es nicht gleich eine grobe Fahrlässigkeit, wenn der Ersatzschlüssel im abgeschlossenen Handschuhfach aufbewahrt wird.
Die Richter bezeichneten die Aufbewahrung als ausreichend und wiesen die Zahlungsforderung der Versicherung zurück.
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 2 U 1513/01