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Verkauf Unfallwagen + Gebrauchtfahrzeuge
Unfallwagen können ohne Rückfrage der Versicherung
des KFZ-Halters verkauft werden!
Sobald ein Sachverständigen-Gutachten zur Unfall Schadenshöhe vorliegt,
darf der ermittelte Restwert zu Grunde gelegt werden und das Unfall-Fahrzeug
zu diesem Preis verkauft werden.
LG Köln
Az.: 19 S 166/02
Urteil vom 15.01.2003
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Ein Unfallwagen Verkäufer muss sämtliche Schäden
am zu verkaufenden Fahrzeug wahrheitsgemäß und umfassend offen
legen.
In zweiter Instanz gab das Oberlandesgericht
Coburg (Az: 6 U 14/03) dem Kläger Recht, der an
seinem privat gekauften Gebraucht-Wagen im nachhinein Schäden entdeckte
und den Kaufpreis zurückverlangte. Die Verkäuferin hatte das Auto
als "Unfallwagen mit Frontschaden" verkauft. Nach Vertragsabschluss
bemerkte der Käufer weitere Schäden am Heck und an beiden Seitenteilen,
die ihre Ursache in einem Unfall hatten.
Laut dem rechtskräftigen Urteil hat der Unfallwagen-Käufer aufgrund des nachträglichen Nachweises ein Anrecht auf die Rückerstattung des Kaufpreises. Der Kaufvertrag wäre selbst dann ungültig, wenn der Unfallwagen Verkäufer von den Schäden nichts gewusst hätte.
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