Keine Teilkasko bei Durchfahren überfluteter Straßen

Herr Meier war mit seinem Sportwagen unterwegs, die Straße führte an einem Fluss entlang. Allerdings herrschte Hochwasser, der Fluss war über die Ufer getreten und hatte an einer Stelle die gesamte Fahrbahn überflutet.

Als Herr Meier sah, dass vor ihm ein Jeep unbeschadet die Gefahrenstelle passierte, gab auch er Gas. Bei ihm allerdings lief sofort Wasser ein und richtete einen Schaden von rund 10.000 Euro an. Die Versicherung weigerte sich dafür aufzukommen. Herr A zog vor das Oberlandesgericht Frankfurt/Main.

Es entschied:
Eine Teilkaskoversicherung muss nur für Schäden aufkommen, die unmittelbar durch die Überschwemmung verursacht wurden. Wer mit seinem PKW absichtlich über eine überflutete Straße fährt, bekommt den Schaden nicht ersetzt.

Das Gericht begründete, Herr Meier habe sich grob fahrlässig verhalten und muss für den Schaden selbst aufkommen.

Quelle: OLG Frankfurt am Main, Az.: 7 U 97/00