Polizei darf Radarwarner einziehen und vernichten

Herr Meier ist wahnsinnig unpünktlich. Er kommt grundsätzlich erst auf den letzten Drücker aus dem Haus, wenn er irgendwo hin will. Und weil es meistens dann auch schon ziemlich eng ist, rast er immer deutlich über der zulässigen Geschwindigkeit durch die Lande. Die Folge: Die Knöllchen wegen zu schnellen fahrens stapeln sich bei ihm. Irgendwann wird ihm das zu viel und er lässt sich von einem Freund ein Radarwarngerät einbauen. Heimlich natürlich. Seitdem hat er seine Ruhe. Bis neulich - als er abends in eine Polizeikontrolle gerät. Die Beamten bemerken nämlich sein Radarwarngerät. Umgehend wird es von den Polizisten ausgebaut und eingezogen. Begründung: Das Gerät sei nicht zugelassen und dürfe auch nicht benutzt werden. Herr Meier protestiert und verlangt es zurück. Die Polizei lehnt ab. Herr Meier klagt und zieht bis vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.

Das Urteil:
Die Polizei darf ein im Auto installiertes Radarwarngerät einziehen und vernichten. Die Verschrottung des Warners dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Gesundheit anderer Menschen. Der Autofahrer könnte sich sonst über Verkehrsregeln hinwegsetzen, die Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer schützen.

Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Az.: 3 K 187/01

 
 

Forgot your password?

Login Create an account