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Rechtstipps und aktuelle News zum Thema Unfallwagen:
Unfallwagen-Verkauf mit Sachverständigen-Gutachten ohne Rücksprache mit der Versicherung möglich! Rechte von Unfallwagen Verkäufern gestärkt
Unfallwagen dürfen ohne Rückfrage bei der Versicherung verkauft werden! Sobald ein Sachverständigen Gutachten zur Schadenshöhe vorliegt, darf der ermittelte Restwert zu Grunde gelegt werden und das Unfall-Fahrzeug zu diesem Preis verkauft werden. LG Köln Az.: 19 S 166/02 Urteil vom 15.01.2003
Rechte von Unfallwagen-Käufern gestärkt!
Ein Unfallwagen Verkäufer muss sämtliche Schäden am zu verkaufenden Fahrzeug wahrheitsgemäß offen legen.
In zweiter Instanz gab das Oberlandesgericht Coburg (Az: 6 U 14/03) dem Kläger Recht, der an seinem privat gekauften Gebrauchtwagen im nachhinein Schäden entdeckte und den Kaufpreis zurückverlangte. Die Verkäuferin hatte das Auto als "Unfallwagen mit Frontschaden" verkauft. Nach Vertragsabschluss bemerkte der Käufer weitere Schäden am Heck und an den Seitenteilen, die nachweislich ebenfalls ihre Ursache in einem Unfall hatten. Laut dem rechtskräftigen Urteil hat er aufgrund des nachträglichen Nachweises ein Recht auf die Rückerstattung des Kaufpreises. Der Kaufvertrag wäre selbst dann ung ültig, wenn der UnfallwagenVerkäufer von den Schäden nichts gewusst hätte.