Gemeinden müssen Straßenbäume vernünftig pflegen

Herr Meier wohnt in einer kleinen Straße. Rechts und links am Wegesrand stehen Bäume. Regelmäßig parkt Herr Meier unter einer Eiche. Direkt vor seiner Haustür - für ihn wahnsinnig bequem. Angst um sein Auto hat Herr Meier eigentlich nicht. Regelmäßig sieht er Arbeiter der Stadt durch seine Straße fahren, die von unten die Bäume begutachten, um festzustellen, ob etwas morsch ist. Doch eines Morgens traut Herr Meier seinen Augen nicht. Sein Auto hat eine riesige Delle oben auf dem Dach liegt ein heruntergefallener 10 Meter langer Ast. Dabei hatte es gar keinen Sturm gegeben. Der Baum musste also schon vorher nicht in Ordnung gewesen sein.

Herr Meier schickt die Reparaturrechnung an die Stadtverwaltung. In seinen Augen haben die kommunalen Arbeiter nicht ordentlich genug kontrolliert. Das Oberlandesgericht Koblenz legte fest:

Gemeinden müssen ihre Straßenbäume so pflegen, dass sie keine Autofahrer oder Fußgänger gefährden können. Die Kontrolle muss "kompromisslos sicher" ausfallen. Zu diesem Zweck ist eine Gemeinde verpflichtet, die Bäume auch mit Hubwagen zu inspizieren, um Totholz in der Krone festzustellen. Eine bloße Sichtkontrolle vom Boden aus genügt nicht.

Herr Meier erhielt von seiner Gemeinde einen Teil der Reparaturkosten für sein Auto erstattet.

Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 1214/00