Auffahrender haftet nicht immer alleine Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 17 U 34/02

Bei einem Auffahrunfall haftet nicht zwangsläufig der aufgefahrene Fahrer alleine. Der so genannte Anscheinsbeweis, wonach der Auffahrende stets alleine schuld ist, greift zum Beispiel nicht, wenn - wie hier - der Vorausfahrende kurz vor dem Unfall die Fahrspur gewechselt hat.

Aktueller Fall:

Herr X sah es einfach zu spät. Vor ihm auf der Autobahn hatte sich binnen weniger Augenblicke ein Stau gebildet und noch unmittelbar vor ihm zog ein Fahrzeug von der rechten auf seine Spur.

Trotz einer Vollbremsung kam es zum Auffahrunfall. Herr X hatte nun schlechte Karten, ist doch im Allgemeinen der Auffahrende allein schuld an Auffahrunfällen. Dennoch trug Herr X seine Gegenargumente vor Gericht.

Es sei unklar geblieben, so die Richter, ob Herr X noch hätte ausweichen können. Deshalb billigten sie ihm Anspruch auf Ersatz der Hälfte seines Schadens zu.